Wörter | 04.10.2025, 19:46
Hey Yoshi ♥
Ja, genau – Ehrenämter dürfen auch in Verbindung mit Vereinen, Organisationen oder Initiativen eingetragen werden, selbst wenn sie nicht fest an etwas Größeres gebunden sind oder ihre Projekte frei auswählen. Also ein Tierschutzverein zB passt da problemlos rein. Solche Dinge wie der Gentlemen’s Club, der eher eine private Selbsthilfegruppe ist, würden besser außerhalb der Jobliste bleiben, aber sobald ein Bezug zu ehrenamtlicher Tätigkeit besteht kann das mit aufgenommen werden.
Hierfür kannst du die Organisation so hinzufügen, wie du auch eine übliche Arbeitsstelle erstellst.
Wenn ich etwas falsch verstanden haben sollte oder das deine Frage nicht vollends beantwortet - immer her damit ♥
Lore
Ja, genau – Ehrenämter dürfen auch in Verbindung mit Vereinen, Organisationen oder Initiativen eingetragen werden, selbst wenn sie nicht fest an etwas Größeres gebunden sind oder ihre Projekte frei auswählen. Also ein Tierschutzverein zB passt da problemlos rein. Solche Dinge wie der Gentlemen’s Club, der eher eine private Selbsthilfegruppe ist, würden besser außerhalb der Jobliste bleiben, aber sobald ein Bezug zu ehrenamtlicher Tätigkeit besteht kann das mit aufgenommen werden.
Hierfür kannst du die Organisation so hinzufügen, wie du auch eine übliche Arbeitsstelle erstellst.
Wenn ich etwas falsch verstanden haben sollte oder das deine Frage nicht vollends beantwortet - immer her damit ♥
Lore

























